- Sozial & Gerecht
- Sozial.Staat.Zukunft
Grundbegriffe der Ökonomie
Die Staatsquote ist der Anteil der Haushaltsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen am Bruttoinlandsprdukt. Es errechnet sich als Summe aus staatlichen Konsumausgaben sowie Investitionen durch das Bruttoinlandsprodukt. Die Staatsquote im weiteren Sinn summiert neben Konsum und Investitionsausgaben des Staates auch die Sozialtransfers und Subventionen sowie Zinsausgaben und dividiert durch das Bruttoinlandsprodukt. In Österreich lag sie 2012 bei 51,5%, in Deutschland bei 44,9%, in der Schweiz bei 34,7%, in Dänemark bei 58,2%.
Das Bruttoinlandsprodukt gibt den Gesamtwert aller Waren, Güter und Dienstleistungen an, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt werden. Es dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum. Es ist allerdings umstritten, weil es z.B. unbezahlte Tätigkeiten nicht erfasst, ebenso wenig die Schattenwirtschaft. Auch erhöhen Schäden (z.B. durch Naturkatastrophen) das BIP. Über das Wohlergehen sagt es eigentlich nichts aus, weshalb nach Alternativen oder Ergänzungen gesucht wird. Das gemittelte Haushaltseinkommen, Familienarbeit, Freizeit, Gesundheit und der Zustand der Umwelt sollten einbezogen werden.
Die Gewinnquote bezeichnet das Einkommen aus Vermögen (Aktien, Mieten, Zinsen...) und aus unternehmerischer Tätigkeit. Ihr Gegenstück ist die Lohnquote. Berechnet wird sie als Restgröße:
wobei: Y = Volkseinkommen, L = Arbeitnehmerentgelt (Lohn), G = Gewinneinkommen.
Die gesamtwirtschaftliche Lohnquote ergibt sich als Division der Arbeitnehmerentgelte (Lohneinkommen) durch das gesamte Volkseinkommen:
Die gesamtwirtschaftliche Lohnquote besitzt jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft. Sie wird durch die Veränderung der Beschäftigungsstruktur beeinflusst, insbesondere durch Verschiebungen im Verhältnis von abhängig zu selbstständig Erwerbstätigen, da die Erwerbseinkommen der letzteren nicht in der Lohnquote enthalten sind. Um diesem Problem vorzubeugen, wurde die bereinigte Lohnquote entwickelt
Die Arbeitseinkommensquote gibt das gesamtwirtschaftliche Arbeitseinkommen in Relation zum Volkseinkommen wieder:
wobei AEQ: Arbeitseinkommensquote, W: Löhne, A: Anzahl der Arbeitnehmer, E: Anzahl der Erwerbstätigen, Y: Volkseinkommen. Sie entspricht damit gleichzeitig dem Verhältnis von Lohneinkommen je Arbeitnehmer zu Volkseinkommen je Erwerbstätigen, was im weitesten Sinne auch als Verhältnis von Pro-Kopf-Lohn zur Arbeitsproduktivität verstanden werden kann. Im Unterschied zur Lohnquote werden bei der Berechnung der Arbeitseinkommensquote auch die aus Arbeit entstandenen Einkommen der Selbstständigen berücksichtigt. Bei der Berechnung der Arbeitseinkommen der Selbstständigen wird dabei in Anlehnung an Kravis (1959) häufig mit der Annahme gearbeitet, dass sich das durchschnittliche Arbeitseinkommen jedes Selbstständigen (und mithelfenden Familienangehörigen) auf den Durchschnittslohn eines abhängig Beschäftigten beläuft. Bei Verwendung der Kravis-Annahme wird Arbeitseinkommensquote durch den Wandel der Beschäftigtenstruktur (Veränderung der Arbeitnehmerquote) genau wie eine bereinigte Lohnquote nicht beeinflusst. Auch aus diesem Grund hat die Arbeitseinkommensquote die bereinigte Lohnquote in der empirischen Analyse weitgehend verdrängt. Eine solchermaßen definierte Arbeitseinkommensquote steht zur bereinigten Lohnquote in einem festen Verhältnis: die Arbeitseinkommensquote liegt immer um den Wert E/A (Kehrwert der Arbeitnehmerquote des Basisjahres) über der bereinigten Lohnquote.
Sind mit Staatsschulden die Schulden von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie der Träger der Sozialversicherung gemeint, sind Staatsschulden und öffentliche Schulden identisch.
Ganz allgemein können (höhere) Staatsausgaben durch (höhere) Steuern oder durch (zusätzliche) Anleihen (Kredite) finanziert werden - die Auswirkungen sind unterschiedlich:
(1) Eine Steuerfinanzierung würde je nach der zu wählenden Steuerart entweder eine Einbuße an privaten Investitionen und damit an Wachstum (im Fall der Gewinnbesteuerung) bedeuten oder Verteilungsnachteile (im Fall der Verbrauchsbesteuerung) haben.
(2) Demgegenüber lässt sich bei der Anleihefinanzierung hinsichtlich der Verteilungswirkungen kein Nachteil feststellen, doch würden sich die im Zuge der Zinssteigerungen zu erwartenden Wachstumsverluste nach einem längeren oder kürzeren Zeitablauf wegen der Umwegsrentabilität und des längeren Reifeprozesses der öffentlichen Investitionen evtl. wettmachen lassen.
Gegenstand der Wirtschaftswissenschaften ist die Erforschung von Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft. Unter Wirtschaft wird der rationale Umgang mit knappen Gütern (Gut) verstanden.
Als rational gilt ein vernunftgeleitetes und an Zwecken ausgerichtetes Denken und Handeln. Rein deskriptiv zu beschreiben wäre, welches Mittel wirkt – bzw. wie wirkt das gewählte Mittel – und wie hoch der Aufwand ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Es geht also darum zu entscheiden, ob etwas "richtig" getan wird, aber auch darum, ob "das Richtige" getan wird. Vernünftiges Handeln beinhaltet damit einen Anspruch auf richtiges Handeln, das man begründen kann. Ausgeblendet wird dabei, was wir nicht objektiv betrachten können - schlicht weil es subjektiv in unserem Wesen z.B. als tradierte "Auffassung" verankert ist.
Daher ist es trügerisch, die Wirtschaftswissenschaften als "objektive", an naturwissenschaftlichen Methoden ausgerichtete Wissenschaften zu beschreiben. Vielmehr sind sie als aus der Ethik entsprungene Sozialwissenschaften zu sehen. So exakt bestimmte Modelle durchgerechnet werden können, so unbestimmt und auf reinen Annahmen beruhend sind oft die Basisdaten solcher Modelle und Rechnungen.